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| Liebe Besucherinnen und Besucher, wir leben in einer Demokratie, deren Strukturen dem Volk erlauben, Abläufe im gesellschaftlichen Leben mitzubestimmen. In Ausschüssen und Gemeindevertretungen sitzen gewählte Mitbürgerinnen und Mitbürger, ihre Zusammenkünfte sind teilweise öffentlich, so dass jede und jeder ihre Arbeit verfolgen kann. Auf den folgenden Seiten finden Sie Ihre AnsprechpartnerInnen für Probleme in Ihrem Umfeld. |
Ausschüsse Gemeindevertreter Satzungen Sitzungstermine |
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Auf der Grundlage des Gesetztes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690)
Wahlgrundsätze
Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim.
Die Vertreter werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen
einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Der Wähler hat zur Gemeindewahl und zur Kreiswahl je drei Stimmen, die er
beliebig auf die Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher
Wahlvorschläge verteilen kann.
Jeder Wahlberechtigte darf nur in einer Gemeinde und in einem Landkreis
wählen.
Wahlperiode
Die Gemeindevertretungen und der Bürgermeister werden auf fünf Jahre
gewählt.
Die Wahlperiode beginnt mit dem Wahltag.
Wahlrecht
Wahlberechtigt zu Kommunalwahlen sind alle Deutschen nach Artikel 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag