Gartenabfälle verbrennen? Auch im Oktober grundsätzlich verboten!

Meldung aus Amt Seenlandschaft Waren
Gartenabfälle verbrennen? Auch im Oktober grundsätzlich verboten! (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gartenabfälle verbrennen? Auch im Oktober grundsätzlich verboten!

Gartenabfälle verbrennen? Auch im Oktober grundsätzlich verboten! 

 

Laub, Äste und andere Gartenabfälle gehören nicht ins Feuer. Die gesetzlichen Ausnahmen gelten nur unter sehr engen Voraussetzungen.

 

Unser Tipp: Gartenabfälle kompostieren oder zum Wertstoffhof bringen.

 

Auch bei Feuerschalen und Lagerfeuern gilt:

Nur trockenes, unbehandeltes Holz darf verbrannt werden. Abfälle wie Gartenabfälle, Sperrmüll, Kunststoffe oder Verpackungen gehören nicht ins Feuer.

 

Alle wichtigen Informationen und die geltenden Regelungen finden Sie in unserem Flyer.